Wir stehen als SPD dazu, dass eine solidarische Erledigung dieser gesellschaftlich großen Aufgabe vollzogen wird und sehen dafür die vom Gesetzgeber vorgegebenen und für das Land Thüringen geltenden Verteilungen gemäß Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung (ThürFlüVertVO) als notwendig an. Wir werden den Landkreis weiterhin dahingehend unterstützen, diese Vorgaben zu meistern, fordern aber gleichzeitig, dass die anderen Landkreise ebenso handeln.
Hintergrund:
In der Haushaltsdebatte im April 2016 haben die Kreistagsmitglieder der SPD wegen der stark sinkenden Zahl der ankommenden Flüchtlinge und der gleichwohl laufenden Kosten eine konsequente Entmietung, also die Kündigung der leer stehenden Wohnungen von der Verwaltung gefordert. Die sogenannten Dauerschuldverhältnisse belasten den Verwaltungshaushalt des Kreises enorm. Mit Blick auf die europapolitische Entwicklung sinkender Flüchtlingsankünfte erscheint ein Vorhalten von Wohnraum als wirtschaftlicher Unsinn. Dies gerade vor dem Hintergrund der in Thüringen geltenden Flüchtlingskostenerstattungsverordnung, die die Erstattung der Vorhaltekosten nicht vorsieht.
Die SPD hatte die Zusage zur Haushaltssatzung im April 2016 auch mit einem Vertrauensvorschuss in die Verwaltung des Kreises begründet. Eine Entmietung war zugesagt. Unbekannt blieb der SPD die Verwaltungspraxis des Kreises, Flüchtlinge in Eigeninitiative anzufordern. Eine zumindest widersprüchlich, nach anderer Ansicht falsch beantwortete Anfrage der SPD Kreistagsfraktion zum Stand der Stellenbesetzung gemäß dem im November 2015 beschlossenen Nachtragshaushalt zu der Asylproblematik belegt, dass die Landrätin nicht transparent mit den Kreistagsmitgliedern -zumindest in dieser den Haushalt betreffenden Frage- umgeht.
Presseartikel der OVZ zum Thema: