Wichtige sozial- und arbeitsmarktpolitische Verbesserungen zum 1. Januar 2018

Veröffentlicht am 02.01.2018 in Bundestag

Zum Jahreswechsel informiert Elisabeth Kaiser, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Gera, Greiz und das Altenburger Land über gesetzliche Regelungen, die zum 1.1.2018 in Kraft treten.

„Auch in diesem Jahr zum Jahreswechsel treten gesetzliche Regelungen in Kraft oder entfalten ihre Wirkung. Diese gehen auf das Regierungshandeln der SPD in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode zurück. Besonders freue ich mich, dass der aktuelle Mindestlohn nun – ausnahmslos – in allen Branchen gilt. Den vielen kleinen und mittelständischen Betrieben in Ostthüringen wird die Integration von Menschen mit Behinderung durch das „Budget für Arbeit“ erleichtert“, so die Abgeordnete Kaiser, die auch stellvertretende Sprecherin der Landesgruppe Ost ist.

Nachfolgend finden Sie einzelne Neuerungen aus dem Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Einzelne Regelungen, die wir gesetzgeberisch vereinbart haben, treten nun zum 1. Januar 2018 in Kraft:

  • Der Mindestlohn steigt:

Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Auch Zeitungszusteller erhalten, nachdem eine Übergangsregelung ausläuft, endlich den aktuellen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde. Gleichzeitig steigt der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung um 4,5 Prozent. Pädagoginnen und Pädagogen in der beruflichen Weiterbildung haben damit ab 1. Januar 2018 Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 15,26 Euro. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich hierauf nach sieben Monaten harter Verhandlungen geeinigt.

  • Noch bessere Leistungen für Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz:

Mit dem neuen „Budget für Arbeit“ wird Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Arbeitgeber erhalten einen Ausgleich für eine dauerhafte Minderleistung des Beschäftigten und die erforderlichen Assistenzleistungen, die der Arbeitgeber zur Integration der Menschen mit Behinderungen in den Betrieb aufbringt. Das „Budget für Arbeit“ eröffnet damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.

  • Verbesserungen bei der betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge:

Die Grundzulage der Riester-Förderung steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich an. Der Steuerpflichtige kann nun bestimmen, dass die Einmalzahlung um ein Jahr verschoben wird. Da er dann in der Regel Rentner ist, kann er von einem niedrigeren Steuersatz profitieren.

Ab 2018 wird es einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung für Einkünfte aus Riester- und Betriebsrenten geben. So bleiben die ersten 100 Euro und darüber hinaus 30% bis insgesamt zur Hälfte des Regelsatzes für einen alleinstehenden Erwachsenen anrechnungsfrei.