SPD Altenburger Land

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SPD fordert OB Neumann bei Gemeindeneugliederungen zum Handeln auf

Veröffentlicht am 22.08.2018 in Stadtrat

Norman Müller

Die Thüringer Landesregierung hat am 21. August 2018 ein weiteres Gemeindeneugliederungsgesetz auf den Weg gebracht. Darin zu finden ist auch eine beabsichtigte Veränderung direkt vor den Toren Altenburgs - die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land. Für die Stadt Altenburg ist dabei von besonderer Bedeutung, dass die Gemeinde Göhren, die sich direkt an die westliche Stadt anschließt, freiwillig in die Verwaltungsgemeinschaft Rositz wechseln will.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Altenburger Stadtrat, Norman Müller, kommentiert diese Entwicklung mit folgenden Worten: „Die freiwilligen Neugliederungen im Altenburger Land begrüße ich ausdrücklich. Ich bedauere jedoch, dass bei den Überlegungen Göhrens zur Neugliederung Altenburg offenbar keine Rolle gespielt hat. Es ist jedoch noch Zeit hier den Gesprächsfaden mit Göhren wieder aufzunehmen und die Möglichkeiten einer Kooperation mit Altenburg auszuloten. Insofern fordern wir Oberbürgermeister Neumann auf, umgehend das Gespräch mit seinem Kollegen in Göhren zu suchen. Verbindungen beider Orte gibt es bereits, so besuchen beispielsweise viele Kinder aus Göhren Altenburger Grund- und Regelschulen. Hierauf kann man aufbauen, um das Bestmögliche für alle Beteiligten herauszuholen.“

Verwundert zeigt sich die SPD-Fraktion angesichts der Tatsache, dass sich die Stadt Altenburg an der Anhörung zum Gesetzentwurf nicht beteiligt hat. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hatte alle Mitglieder mit E-Mail vom 12. Juli 2018 zur Stellungnahme aufgefordert. „Ich kann es angesichts der Historie zu Gemeindeneugliederungen im Umfeld der Stadt Altenburg nicht nachvollziehen, weshalb bei einem so bedeutsamen Thema keine frühzeitige Beteiligung der Stadt erfolgte“ erklärt Müller und bringt sein Unverständnis an der Rathausführung zum Ausdruck.

 

SPD-Fraktion

im Altenburger Stadtrat

 

Pressespiegel

Wochenspiegel 23.08.2018

OVZ 21.08.2018