SPD Altenburger Land

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Die LINKE und SPD-Grüne im Stadtrat Altenburg für geregelte Wahlwerbung

Veröffentlicht am 13.06.2021 in Stadtrat

Thomas Jäschke

Pressemitteilung der Fraktionen DIE LINKE und SPD-BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Altenburger Stadtrat

 

Mit „Altenburg 2030 – eine Vision“ hat der Oberbürgermeister der Stadt Altenburg eine Zukunft für die Skatstadt Altenburg aufgezeigt. Durch die Stadtratsbeschlüsse der letzten Monate hat sich auch der Stadtrat diese Vision zu eigen gemacht. Gemeinschaftlich wird an der „Vision 2030“ gearbeitet. Einen Punkt, den dabei die Fraktionen DIE LINKE und SPD-BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bezug bringen, ist das Stadtbild der Skatstadt Altenburg.

Anlässlich verschiedener Wahlen gab es wiederholt Unmut und Unverständnis darüber, dass durch die massive und zum Teil auch unzulässige Wahlwerbung nicht nur das Stadtbild verschlechtert wird, sondern auch eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu beklagen ist.

Der vorliegende Entwurf einer Wahlwerbesatzung soll dies zukünftig regulieren.

 

Vorausgesetzt der Vorschlag erhält eine Mehrheit, würde die Satzung bereits zu den Wahlen im September angewandt werden können.

 

In verschiedenen Gemeinden Thüringens ist man dazu übergegangen, durch verbindliche Regelungen die Wahlwerbung zu begrenzen.

Die Einschränkungen müssen verhältnismäßig erfolgen, so dass das Recht der Parteien und Wählergruppierungen zur politischen Willensbildung sowie das Informationsrecht der Wählerinnen und Wähler nicht in Frage gestellt wird.

 

Bei Beachtung dieses Grundsatzes ist es möglich, die Wahlwerbung klar und deutlich zu regeln. Im Vorschlag der beiden Fraktionen wird auf eine Begrenzung der Wahlplakate auf 100 pro Listenvorschlag bei Wahlen orientiert. In den Ortsteilen wird die Zahl auf 10 Plakate pro Liste begrenzt.

Neben den klassischen Wahlen soll die Satzung aber auch die direkte Demokratie einbeziehen und bei den verschiedenen Stufen der Bürgerbeteiligung zur Geltung kommen.

 

Im Satzungsvorschlag sind weitere Dinge geregelt, so der Ausschluss von Plakatierungen an bestimmten Orten. Bisher war das in den entsprechenden Bescheiden an die Parteien und Wählervereinigungen geregelt. Mit einer Satzung wird dieser Verfahrensweg transparenter und so nachvollziehbarer. Vor allem die gute Stube der Stadt – der Altenburger Markt – soll eine plakatfreie Zone werden.

 

Ein weiterer Punkt ist die Begrenzung von 4 Plakaten pro Mast bzw. Straßenlaterne.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion SPD-Grüne Thomas Jäschke zum eingebrachten Satzungsentwurf: „Wir reden hier über eine Möglichkeit, dass sowohl die zur Wahl stehenden Personen eine einheitliche Richtlinie zur Wahlwerbung vorliegen haben, aber auch darüber, wie wir das Stadtbild während der Wahlen positiv beeinflussen wollen. Eine übermäßige Anzahl an Plakaten während der heißen Wahlkampfphase wurde von Bürgerinnen und Bürger als negativ eingestuft. Sicherlich ist dies eine subjektive Meinung, aber dieser schließen wir uns an und wollen mit der vorliegenden Satzung ein wenig Abhilfe schaffen. Hinzu kommt aus unserer Sicht der Aspekt der zusätzlichen Umweltbelastung durch Wahlwerbung. Sei es durch das Herstellen, Transportieren und Anbringen von Plakaten, aber auch durch das Entsorgen der Plakate nach dem Wahltag.“

 

Die Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Stadtrat Kati Klaubert betont: "Die Idee der verbindlichen und transparenten Regelung der Wahlwerbung ist bereits zu früheren Zeiten entstanden, als die Bürgerinnen und Bürger darauf hinwiesen, dass Plakate zwar nützlich sein können, die eigentliche Werbung für Inhalte und Ziele politischer Parteien jedoch nicht durch massenhafte Plakate, sondern durch vielfältige Ansprache und Erkennbarkeit erreicht wird. Dem Beispiel anderer Städte folgend sollte nun in ausreichendem zeitlichen Abstand vor den nächsten Wahlen ein sinnvoller und machbarer Vorschlag die Chance eröffnen, Plakatwerbung in der Stadt zu regeln."

 

Abschließend möchten sich die Einbringer der Wahlwerbesatzung für die konstruktiven Diskussionen der verschiedensten Fraktionen des Stadtrates in den jeweiligen Ausschüssen bedanken. Die in der Gesamtzahl mehrstündigen Beratungen haben den Satzungsentwurf bis zum jetzigen Zeitpunkt dynamisch verändert. Im Stadtrat am 17.06.2021 soll über den Entwurf einer Wahlwerbesatzung entschieden werden.