Gebietsreform


Frank Rosenfeld

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen des Altenburger Landes,

die Gebietsreform wird auch im SPD- Kreisverband Altenburger Land kontrovers diskutiert. Wir nehmen die Kritik an dem Projekt selbst und an der Art und Weise seiner Umsetzung ernst und leiten sie an den Landesverband weiter.

Zugleich verschließen wir nicht unsere Augen vor der Möglichkeit, dass aufgrund von Entscheidungen des Thüringer Landtags die Gebietsreform gleichwohl umgesetzt werden wird. Deshalb verharren wir nicht in Protest, sondern positionieren uns im Kontakt zu den Genossen und Genossinnen in Greiz und Gera gegenüber der Landesregierung, damit strukturelle Defizite in Ostthüringen mit der Gebietsreform nach Möglichkeit ausgeglichen werden.

Auf dieser Seite wollen wir den Versuch unternehmen, die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Altenburger Land möglichst objektiv zu informieren. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Rosenfeld

Vorsitzender des SPD- Kreisverbandes Altenburger Land

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Kontakt:

SPD- Kreisverband Altenburger Land

Moritzstraße 5 04600 Altenburg

Tel./Fax: 03447- 511629

Email: info(at)spd- altenburgerland.de

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Hier finden Sie Informationen und Veröffentlichungen des Kreisverbandes Altenburger Land sowie den Pressespiegel zum Thema Gebietsreform.

Informationen

Quelle: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Homepage

Nachdem Innenminister Dr. Holger Poppenhäger am 11. Oktober 2016 das Kabinett über seinen Vorschlag für die Kreisgebietsreform informierte, stellte er diesen der Öffentlichkeit vor. Der Vorschlag basiert auf einem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Jörg Bogumil, der sich mit der Thematik ausführlich auseinandersetzt hat und im Ergebnis einen bevorzugten Neugliederungsvorschlag für Thüringen macht. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass ein Modell mit acht Landkreisen und zwei kreisfreien Städten (Erfurt und Jena) alle Kriterien des Vorschaltgesetzes vollständig erfüllt und alle Kreise mittelfristig deutlich von den größeren Gebietseinheiten und der sich daraus ergebenden Erhöhung der Leistungsstärke profitieren werden.

  • Gutachten und Vorschlag

Acht Landkreise und zwei kreisfreie Städte, Erfurt und Jena, soll es zukünftig noch geben. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Gutachten. Diese Konstellation erfüllt alle Kriterien des Vorschaltgesetzes vollständig. Daraus können mittelfristig die Kreise deutlich von den größeren Gebietseinheiten und der sich daraus ergebenden Erhöhung der Leistungsstärke profitieren.

Präsentation zum Landkreisgutachten

Das Gutachten zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen

Neben den im Vorschaltgesetz genannten Kriterien waren bei der Entscheidung zu den künftigen Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte weitere Indikatoren maßgeblich, denen in jedem Einzelfall ein unterschiedliches Gewicht zukommt. Hierzu zählen u. a. die räumliche Lage und Entfernungen, landschaftliche und geografische Gegebenheiten, die infrastrukturelle Verflechtungsbeziehungen, wie Verkehrswege, ÖPNV, Arbeitsplätze (einschließlich Pendlerbewegungen), Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungseinrichtungen (Ärzte, Banken etc.), die traditionelle, historische und landsmannschaftliche Verbindungen, Vereine, Kirchengemeinden,  die technische Infrastruktur / interkommunale Zusammenarbeit (z.B. Zweckverbandsstrukturen, kommunale Arbeitsgemeinschaften), Sparkassenstrukturen, die Strukturen und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, Feuerwehren, Kindertagesstätten, Senioren- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Kultureinrichtungen, Schulstrukturen etc. oder die Finanzsituation und finanzielle Entwicklungsfähigkeit. 

Ziel der Gebietsreform ist die Schaffung leistungs- und verwaltungsstarker Gebietskörperschaften, die dauerhaft in der Lage sind, ihre Aufgaben in geordneter Haushaltswirtschaft, sachgerecht, rechtssicher, bürgernah und eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Wie geht es weiter?

Die Planung sieht vor, dass auf der Grundlage des Neugliederungsvorschlags das Ministerium zu Beginn des 2. Quartals 2017 dem Kabinett einen Gesetzentwurf mit einer ausführlichen Begründung der Neugliederungsvorschläge für die Kreise und kreisfreien Städte vorlegen wird. Darin werden auch die künftigen Kreissitze der neuen Landkreise festgelegt sowie Vorschläge zu den künftigen Kreisnamen enthalten sein. Auch die Rechtsnachfolge der aufgelösten Landkreise wird damit geregelt werden.

Anschließend kann der Thüringer Landtag noch vor der Sommerpause mit den Beratungen zu dem Gesetzentwurf beginnen. Erforderlich ist zudem ein umfassendes schriftliches Anhörungsverfahren der Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Einwohner zu dem Gesetzentwurf. Auch die Kommunen und ihre Einwohner werden im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, eine Meinungsäußerung zu dem Gesetzentwurf abzugeben. Die Auflösung der alten Landkreise und die Neubildung der Landkreise und kreisfreien Städte könnten entweder zum 1. Januar 2018 oder zum 1. Juli 2018 erfolgen.   

Das Ministerium spricht sich dafür aus, dass die endgültige Entscheidung über den Kreisnamen die neuen Kreistage der künftigen Landkreise treffen.

  • Vorschaltgesetz

Am 13. Juli 2016 ist das Thüringer Vorschaltgesetz zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden in Kraft getreten. Die Gesetzestexte stehen Ihnen hier als pdf zum Download bereit.

Thüringenkarte - Vorschlag


Quelle: TLS

Acht Landkreise und zwei kreisfreie Städte (Erfurt und Jena) soll es zukünftig geben.

 

Vorschlag April 2017: 8 plus 4 ist besser als 17 plus 6

Thüringens Minister für Inneres und Kommunales Dr. Holger Poppenhäger unterrichtete heute (19. April 2017) die Öffentlichkeit darüber, wie er sich die neuen Kreisgrenzen mit den zukünftigen Kreissitzen vorstellt. „Nachdem das Vorschaltgesetz den Rahmen vorgibt, liegt es nun an uns diesen mit Leben zu füllen. Mein Vorschlag für die neuen Kreisgrenzen und Kreissitze werde ich am 2. Mai dem Kabinett vorstellen“, erklärte der Innenminister. „Damit liegt die Landesregierung voll im Zeitplan, damit noch vor der Sommerpause der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden kann“, so Poppenhäger.

Nach der Vorstellung des Gutachtens von Professor Bogumil am 11. Oktober 2016 und des Kabinettsbeschlusses rief die Landesregierung dazu auf, sich an der Diskussion zu den künftigen Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Thüringen zu beteiligen. Diese Möglichkeit nahmen viele Bürgerinnen und Bürger sowie Landräte, Bürgermeister aber auch Vertreter der Kreistage wahr. Innenminister Dr.  Poppenhäger dankte für dieses Engagement. „Das Ergebnis der Diskussion hat auch gezeigt, dass die Landesregierung lernfähig ist“, erklärte Poppenhäger. Insbesondere dankte er den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern für ihren den gesamten Freistaat umfassenden Gestaltungsvorschlag von Anfang Dezember 2016 der lediglich an zwei Positionen vom Vorschlag des Gutachtens von Herrn Professor Bogumil abweicht.

Der Vorschlag sieht folgende Eckpunkte vor:

  1. Die Landkreise Eichsfeld und Unstrut-Hainich-Kreis bilden einen neuen Kreis. Kreisstadt soll die Stadt Mühlhausen werden.
  2. Die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis werden zu einem Landkreis verschmolzen. Der Kreissitz wird Sondershausen.
  3. Die Landkreise Sömmerda und Weimarer Land sollen fusionieren. Kreisstadt soll die Stadt Sömmerda werden.
  4. Die Landkreise Gotha und Ilm-Kreis werden zusammengeschlossen. Die Kreisstadt soll Gotha werden. Die Stadt Arnstadt wird im Zuge der Gemeindegebietsreform anderweitig gestärkt.
  5. Die Landkreise Wartburgkreis und Schmalkalden-Meiningen bilden zusammen mit der bisher kreisfreien Stadt Eisenach einen neuen Landkreis. Kreisstadt soll Bad Salzungen werden. Eisenach soll den Status einer Großen kreisangehörigen Stadt erhalten. Die Stadt Meiningen wird im Zuge der Gemeindegebietsreform anderweitig gestärkt.
  6. Die Landkreise Sonneberg und Hildburghausen sowie die bisherige kreisfreie Stadt Suhl und die Gemeinden Oberhof, Zella-Mehlis und Benshausen bilden einen Landkreis. Kreisstadt soll Hildburghausen werden. Suhl soll den Status einer Großen kreisangehörigen Stadt erhalten.
  7. Die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis und Saale-Holzland-Kreis sollen zu einem großen Saaletal-Kreis verschmelzen. Saalfeld soll Kreissitz werden.
  8. Die Landkreise Altenburger Land und Greiz sollen fusionieren. Als Sitz der Kreisverwaltung wird die Stadt Altenburg vorgeschlagen.
  9. Die bisherigen kreisfreien Städte Erfurt, Weimar, Jena und Gera behalten ihren Status.
 

Pressespiegel

OVZ - 21.04.2017

  • "Kreis mit Altenburg? Greiz hält davon nichts"

OVZ - 20.04.2017

  • "Altenburg bleibt Kreisstadt! Paukenschlag bei Gebietsreform"

TV-Altenburg - 19.04.2017

  • "Kreisstadt Überraschung vor einer Pressekonferenz"

MDR - 07.12.2016

  • Exakt - Die Story

OVZ - 11.11.2016

  • Patt verhindert Klage gegen Gebietsreform

OVZ - 14.10.2016

  • Kreisparteitag 07.10.2016

OVZ - 11.10.2016

  • SPD-Landtagsfraktion in der Destille zu Altenburg - Diskussion am 26.09.2016

Wochenspiegel Altenburg - 28.09.2016

OVZ - 28.09.2016

OTZ - 28.09.2016